E-Rechnungspflicht?
Mit Lexware bist du startklar.

Seit 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte – mit Übergangsfristen bis 2028.
Die gute Nachricht: Mit Lexware bist du bereits vorbereitet. Hier erfährst du, was für dich gilt und was wann zu beachten ist.

E-Rechnung
E-Rechnung: Die Gesetzeslage

Das gilt – kurz und einfach erklärt

Mit dem Wachstumschancengesetz ist die elektronische Rechnung im inländischen B2B zur Pflicht geworden. Umgesetzt wird die Pflicht gestaffelt, damit du Zeit zur Umstellung hast.

Für wen gilt die Pflicht?

Für alle Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, die Rechnungen an andere Unternehmen stellen oder von ihnen empfangen.

Was ändert sich?

Word-, Excel- und einfache PDF-Rechnungen gelten im B2B mit der E-Rechnungspflicht nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung. An ihre Stelle treten strukturierte E-Rechnungsformate.

Was bleibt?

Rechnungen an Privatpersonen (B2C), ins Ausland und mit Kleinbeträgen bis 250 € brutto sind von der Pflicht nicht betroffen. Diese können weiter wie bisher erstellt werden.

Gut zu wissen

Eine E-Rechnung ist mehr als ein PDF

Eine E-Rechnung sieht oft aus wie ein PDF – ist aber etwas ganz anderes. Der Unterschied klingt technisch, entscheidet aber über deinen Vorsteuerabzug. Hier erklären wir dir, worauf es ankommt.

Die Daten zählen, nicht das Bild

Eine E-Rechnung besteht aus strukturierten, maschinenlesbaren Daten in einer XML-Datei.
ZUGFeRD-Rechnungen vereinen die XML-Datei mit einem PDF zum ansehen. Für das Finanzamt zählen aber allein die XML-Daten. Das PDF ist nur eine Ansicht für dich.
Deshalb ist eine ZUGFeRD-Rechnung kein normales PDF, auch wenn sie auf den ersten Blick so aussieht.

Warum du ein System brauchst

Ein Blick aufs PDF reicht nicht: Du musst die Daten aus der XML-Datei korrekt in ein System einlesen und unverändert speichern.
Denn nur eine vollständige, ordnungsgemäße E-Rechnung ist die Grundlage für deinen Vorsteuerabzug.
Lexware liest die E-Rechnungs-XML automatisch aus und archiviert sie für dich – ganz ohne Handarbeit.

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E-Rechnungspflicht: Einfach umsetzen

In unseren kostenlosen, regelmäßigen Online-Schulungen erfährst du alles zur E-Rechnung, was du wissen musst: Von den neuen Anforderungen und Fristen über die Formate bis hin zur Nutzung in Lexware.

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E-Rechnung
Kurz erklärt

Die wichtigsten Begriffe

Rund um die E-Rechnung schwirren viele Fachbegriffe herum. Die wichtigsten erklären wir dir hier kurz und verständlich.

E-Rechnung

Eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der EU-Norm EN 16931.
Wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung

Alles zur E-Rechnung

ZUGFeRD

Ein Hybrid-Format: Ein sichtbares PDF mit eingebetteter XML-Datei. Du siehst die Rechnungsinhalte wie gewohnt – dein Buchhaltungssystem liest die XML-Daten aus.

ZUGFeRD erklärt

XRechnung

Ein reines Datenformat (XML), ursprünglich Standard für Behörden. Die XRechnung hat keine sichtbare Optik, die Inhalte werden dir aber mit Tools wie Lexware lesbar dargestellt.

Mehr zur XRechnung

EN 16931

Die europäische Norm, die festlegt, wie eine E-Rechnung aufgebaut sein muss. Die Formate ZUGFeRD und XRechnung erfüllen diese Norm.

Alles über die EU-Norm

Kleinbetragsrechnung

Eine Rechnung bis 250 € brutto. Diese Rechnungen sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht befreit – hier darfst du weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen erstellen.

Empfangspflicht

Die Pflicht, E-Rechnungen entgegennehmen zu können, gilt für alle Unternehmen in Deutschland bereits seit 2025. Keine Sorge: Mit Lexware erfüllst du dies automatisch.

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Alles Wichtige zu Rechtslage, Formaten und Umstellung – mit Beispielen, Checklisten und Praxistipps. Zum Nachlesen, wann immer du magst.

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Die Fristen

Der Zeitplan für Empfang und Versand im Überblick

Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für alle gleichzeitig. Sie wird in Stufen eingeführt. Der Empfang ist schon Pflicht, der Versand folgt nach Umsatz gestaffelt. Hier findest du die drei wichtigsten Termine.

Seit 2025
Empfangspflicht

Seit 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen für alle Pflicht.
Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen entgegennehmen und archivieren können, ohne Übergangsfrist.

Ab 2027
Versandpflicht ab 800.000 € Jahresumsatz

Wer im Vorjahr (2026) über 800.000 € Umsatz erreicht hat, muss ab dem 01.01.2027 seine B2B-Rechnungen als E-Rechnungen versenden.

Ab 2028
Versandpflicht für alle

Ab dem 01.01.2028 müssen alle B2B-Rechnungen, die nicht unter die 250 € Grenze fallen, als E-Rechnung erstellt und versendet werden.

So hilft dir Lexware bei der E-Rechnungspflicht

Das richtige Werkzeug hast du längst

Der Versand und Empfang von E-Rechnungen ist bei Lexware bereits integriert – ohne Zusatzkosten und mit wenigen Anpassungen deinerseits.

Empfangen & verarbeiten

Lade deine empfangenen E-Rechnungen einfach per Drag & Drop hoch – Beträge, Steuern und IBAN werden automatisch ausgelesen. Weniger Tippen, weniger Fehler!

Erstellen & versenden

Prüfe, ob die E-Rechnung bei dir bereits aktiviert ist. Dann schreibst du deine Rechnungen wie gewohnt. Falls nötig, musst du ein paar zusätzliche Angaben machen, die zur Erstellung konformer E-Rechnungen notwendig sind – Lexware fragt diese Schritt für Schritt ab.

Revisionssicher archivieren

Deine Belege werden in Lexware automatisch GoBD-konform archiviert – ordentlich, nachvollziehbar und prüfungssicher.

Unsere Hilfe-Sammlung

Fragen zur E-Rechnung in Lexware? Hier entlang

Du fragst dich, was jetzt an Ein- und Umstellungen auf dich zukommt? Weniger, als du denkst. Das meiste erledigt Lexware Office automatisch – empfangen, auslesen und archivieren läuft von allein. Und falls doch eine Frage aufkommt, findest du in unserem Hilfe-Center die passende Antwort.

Zum Hilfe-Artikel

Weitersagen lohnt sich

Du bist bereits auf die E-Rechnung vorbereitet – hilf jemandem, der noch nicht so weit ist

Du kennst andere Unternehmer oder Selbstständige, für die die E-Rechnung noch ein Fragezeichen ist? Gib dein Wissen weiter und empfiehl Lexware Office. Ihr macht es euch beide leichter und werdet beide belohnt.

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Vorteile

Alles an (s)einem Platz - jetzt auch Ihre Mitarbeiterdaten!

Ob Angestellte, Minijobber oder Azubis: Pflegen Sie die Daten Ihrer Mitarbeitenden zentral in Lexware Office. So haben Sie endlich alle wichtigen Unternehmensdaten in einem System und Änderungen werden automatisch in der Lohnabrechnung berücksichtigt.

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Betrifft mich die E-Rechnungspflicht überhaupt?

Empfangen können musst du E-Rechnungen als Unternehmen in Deutschland bereits seit 2025. Ob oder ab wann du selbst E-Rechnungen versenden musst, klärst du am besten mit dem Check oben.

Reicht ein normales PDF weiterhin aus?

In der Übergangszeit dürfen PDFs mit Zustimmung des Empfängers weiterhin versendet werden. Langfristig gilt ein einfaches PDF im B2B aber nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung.

Was ist mit Rechnungen bis 250 €?

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto sind dauerhaft von der E-Rechnungspflicht befreit und dürfen auch weiterhin als Papier- oder PDF-Rechnung ausgestellt werden.

Muss ich auch empfangsbereit sein, wenn ich nur Rechnungen aus dem Ausland bekomme?

Die Pflicht betrifft inländische B2B-Umsätze. Als Unternehmen in Deutschland solltest du trotzdem empfangsbereit sein, denn deine inländischen Lieferanten entscheiden über das Format, nicht du.

Wie empfange ich E-Rechnungen in Lexware Office?

Du lädst deine E-Belege einfach per Drag & Drop oder Upload hoch oder nutzt den Belegempfang per E-Mail. Die struktuierten E-Rechnungsdaten werden von Lexware automatisch ausgelesen, das erspart dir manuelles Aptippen und vermeidet Fehler.

Zertifikate

Deine Daten sind in sicheren Händen

Die Buchhaltungssoftware von Lexware Office verlässt sich nicht nur auf die üblichen Sicherheitskonzepte, sondern erreicht bei der Datensicherheit ein Niveau, welches du sonst nur von Banken gewohnt bist. Das bestätigt auch der TÜV.

TÜV Siegel

TÜV-zertifiziert

Unabhängig geprüft vom TÜV – für höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in allen Bereichen.

GoBD-testiert

Deine Buchhaltung bleibt jederzeit ordnungsgemäß und prüfungssicher. Lexware Office erfüllt die GoBD-Vorgaben für eine korrekte, nachvollziehbare und unveränderbare Buchführung.

DSGVO-konform

Deine Daten werden nach strengsten Datenschutzregeln verarbeitet und gespeichert. So behältst du die volle Kontrolle über personen­bezogene Daten – transparent, sicher und rechtskonform.

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